CE - Kennzeichnung
Ab 01. Februar 2010 müssen grundsätzlich alle Fenster und Türen, die in den Anwendungsbereich der EN 14351-1 fallen, mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden, wenn sie in Verkehr gebracht werden.
Aus diesem Grund haben wir unsere Fenster und Türen prüfen lassen und fertigen sie nun nach Vorgaben der maßgeblichen Produktnorm.